Weiterbildung zur Pflegesachverständigen

Die Weiterbildung wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziell unterstützt.

Als ich im Jahr 1994 mit der ersten Ausbildung im Gesundheitswesen anfing, gab es noch keine Pflegeversicherung.

Mit Einführung 1996 wurde es im Verlauf nötig, Pflegebedarf und -qualität bei Einzelpersonen und in den entsprechenden stationären Einrichtungen zu prüfen. 

Viele Betroffene sehen den Beratungsbesuch nach §37 SGB XI schon als „Überprüfung“; aber dieser soll letztendlich die Qualität der häuslichen Pflege sicherstellen und wird durchgeführt, wenn die Pflege bereits stattfindet. Er soll als „Begleitung“ der häuslichen Pflege gesehen werden und wird durch regelmäßige Hausbesuche von uns Pflegeberater*innen getätigt.

Darüber hinaus ist mit dem demografischen Wandel und der stetig wachsenden Zahl Pflegebedürftiger (im Jahr 2022 sind es 5,1 Millionen) ein professionelles Sachverständigenwesen für die Pflege unverzichtbar geworden. 

Im Berufsverband aber auch im täglichen Berufsleben, wird das Thema Pflegesachverständige immer wieder angesprochen. In Zukunft werden vermehrt Institutionen, Einrichtungen, aber auch Privatpersonen zur Klärung unterschiedlicher Einschätzungen über Leistungsansprüche oder Pflegefehler Pflegesachverständige hinzuziehen. 

Die Aufgabengebiete als Pflegesachverständige sind:

  • Das Erstellen von Gutachten für gesetzlich oder private Versicherungsnehmer, aber auch für die Pflegeversicherungen.
  • Sie prüfen
    • die Pflegebedürftigkeit bzw. den Grad der Behinderung des Patienten
    • die Qualität in Pflegeeinrichtungen nach den geltenden Qualitätsanforderungen
    • die häusliche Pflege- und Versorgungssituation und deren Pflegequalität. 
  • In Widerspruchsverfahren wegen Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung oder beim Aufarbeiten eines Pflegefehlers sind Begutachtungen durchzuführen, die Grundlage einer Lösung sein sollen. 

In jedem Fall bedarf es in solchen Situationen einer entscheidenden Instanz, die, ohne selbst Partei zu sein, zur Klärung unterschiedlicher Einschätzungen von Leistungsansprüchen oder Pflegefehlern beiträgt.

Daher wird ein professionelles Sachverständigenwesen in der Pflege für das Gesundheitswesen und dem Pflegebedürftigen unverzichtbar werden.